Fischinger Behörden u.a. unterstützen nachweislich kriminelle organisierte Gesetzesbrecher
Willy und Verena Richartz
Bruggacker 5
8376 Fischingen
richartz@bluewin.ch
21. Juli 2009
E-Mail an *
Politische Gemeinde Fischingen
Gemeinderat, Baukommission, Räte und Andere
8374 Dussnang
Fischinger Behörden u.a. unterstützen nachweislich kriminelle organisierte Gesetzesbrecher
Sehr geehrte Damen und Herren, Gemeinderat, Kantonsrat, Regierungsrat, Nationalrat, Bundesrat und Sachverständige.
Nachdem uns jetzt der Advokat und Mitglied der Organisation Humbert Entress mitteilte, dass er sich ebenfalls betr. den notorisch ignorierten „Mahnungen“ bez. Bauauflagen des Gemeindeammanns, Präsident Mietwesen, Präsident Baukommission, Präsident Beerdigungskommission und Präsident Unterhaltskommission Bernhard Kohler an Seinen Kollegen und Klienten den General- und Bauunternehmer K. Ziltener sich nun mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzt (s. Entress Brief.13.Juli 2009 S2, e)), müssen wir in dieser Angelegenheit dringenst die Anzeigen gegen die somit immer ominösere umfangreichere Geheim-Organisation (Syndikat) wiederholen.
Wir haben per Mail dem wendigen Advokaten mit Kopie an die Gemeindebehörde die angefügte Mahnung (s. „Frist zur Bekanntgabe der Termine…“) zugestellt, verdrängend dass man von notorischen Lügnern und Betrügern immerfort mit fisesten Tricks wie „gerne erwarte ich Ihren Terminvorschlag“ ausnahmslos belogen und geprellt wird. Die um 4/5 Tage verlängerte Frist zur Mitteilung der Termine war wieder wie zu erwarten war ein hoffnungsloser Fehlversuch. Absprache mit der kontaktierten Behörde gem. Syndikatsregel.
Wir sind damit auf das schlitzohrige Angebot des Advokaten bez. den Terminen zur Erfüllung des öffentl. beurkundeten Vertrages SIA 118 hereingefallen.(s.“Generelle Rügen, unbekannte Schäden ?? was soll das“). Vorgängiger Schriftwechsel kann angefordert werden. Weil er jetzt an die Mitglieder in der Gemeindebehörde gelangt, um die weiteren kriminellen Handlungen zu rechtfertigen und wieder bestreiten zu können, ist von nun an alles definitiv Öffentlich.
Notorischer Betrug, Verleumdung, Anstiftung und Anschuldigung betr. Fälschung/Bestreiten von Unterschriften/ Dokumenten, etc. mit Hilfe und Unterstützung eines Rechtsanwaltes hat im Thurgau gem. dessen Rechtsauffassung zwar „keine Relevanz“ (s. „Ihre kriminellen Verleumdungen und Anstiftung zum Betrug“ + „Entress Brief 13.Juli 2009 S2).
Somit wird nun das Betrügerkomplott mit Hilfe des rührigen Advokaten auch den Empfang der behördlichen Auflagen, (Proforma-)Mahnungen wie gewohnt notorisch in vorsätzlicher Art und Weise bestreiten. Ein anderer denkbarer Zweck ist praktisch ausgeschlossen. Die „Gemeindebehörde“ wird dazu sicher weiterhin jegliche Unterstützung bieten, um die Verjährung anzustreben.
Wir haben der Gem.-Behörde mit Kopie an div. Regierungsstellen am 24.März 09 angefügtes E-Mail („Missachtung Bauvorschriften,..“) zugestellt. Am 6. April wurde uns mitgeteilt, dass sie die „Mitteilung“ leider erst nach Ostern bearbeiten können !!! Nun 20. Juli, Kommentar dazu erübrigt sich!!
Bis und mit heute (4Monate) ist jedoch keine Stellungsnahme zu den beanstandeten gesetzwidrigen Vorfällen eingegangen, trozdem wir uns integrieren wollten. Sie haben uns damit bis heute auch die dazu erforderlichen gesetzesbrecherischen Gepflogenheiten und Schulung zur Assimlierung im Fischlingen-Clan verweigert.
D. h. Sie unterstützen und beschützen das soeben als Multibetrüger/-Lügner beweiskräftig überführte Mitglied K. Ziltener und Co. mit Advokat Entress (gem. Zertifikate der Schweiz. Post) (siehe „Ihre kriminellen Verleumdungen und Anstiftung zum Betrug“). N.B. beide nicht wohnhaft in Fischingen - k.Steuerzahler.
Die dutzenden Rechtsbeugungen, vorsätzlichen Missachtungen jeglichen Gesetzes, ignorieren der eigenen Fischinger Gesetze und Auflagen erklären ein Übriges. .
Zur Erinnerung Aug. 2007 z.B. die Geheimhaltung von Energienachweisen zur erteilten Baubewilligung durch die Gemeindebehörden Fischingen die nie vorhanden waren oder eingereicht wurden, weil der Mindeststandart bez. Isolation excl. Pfusch klar nicht erfüllt wird. Strafanzeige v.11.2.08. Der entdeckte und abgewehrte Versuch zur hinterhältigen Grundbuch -Eintragung eines Wegrechtes zu unseren Lasten und z.G. eines italienischen Staatsangehörigen, usw., usw. Der Aktenberg von >1000 Seiten kann dies alles belegen. Jeder Interessierte kann detaillierte Auszüge bei uns anfordern sofern dies auch bestritten wird. Die Stasi TG u.a.Regierungsstellen wurden deswegen mehrmals informiert und blieben wohlweislich ausser 1x die Stasi (ungeplant!, wurde versetzt) untätig.
Durch die nach Wildwestart erfolgte Enthebung unserer grundbuchl. Eigentumsrechte v. 27.03.2008 durch den Baulöwen K.Ziltener mit wohlwollender Genehmigung und voller Unterstützung durch die Führung B. Kohler wurde am 23.05.2008 eine dubiose Baubewilligung 2006/48a erteilt und mit einer geheimen unbekannten Bewilligung 2006/48 v. 31.08.2006 verkuppelt. Deren Auflagen hätten gem. „sog. Einspracheverhandlung“ v. 29.04.2008 bis spätestens 07.06.2008 erfüllt sein müssen. Vorsätzlich jedoch (in üblicher Absprache) nicht erfüllt wurden.
Somit ist heute diese erzwungen erteilte Baubewilligung vom 23.05.2008 schon längst nicht mehr gültig. Aber wen kümmerts ?!
Es wird sodann (sarkastisch) offeriert sogenannte „Rechtsmittel“ dagegen zu ergreifen. Gegen weitere beliebig anwendbare (Un-)Rechtswillkürentscheide in einer komplett ausgehebelten Demokratie ? s. vgt.ch, usw.
Weil der Endtermin zur Erfüllung der Auflagen nun somit über 1Jahr verflossen und deswegen diese Schwarzbau-Bewilligung schon längstens nicht mehr rechtsgültig ist, hätten die Behörden den Abbruch oder fachgerechte Befestigung der schwarz ohne Geo-Gutachten gesetzwidrig erstellten Rechtswissenschaftlich benannte Blocksteinwurf-Mauer mit 2,5m Höhe+1m Schuttaufschüttung auf unserer Grenzlinie längst auf Kosten des Erstellers an eine Fachfirma beauftragen müssen. Das kann man aber dem Du-Kollegen K. Ziltener natürlich nicht antun.
Um dies zu vertuschen und den notorischen Gesetzesverbrecher zu schützen, hat die Fischinger Behörde am 4.Mai 2009 K. Ziltener wiederum erneut eine (Proforma-) Mahnung zugestellt mit einer 2. Nachfrist bis spätestens 31.Mai 2009 (übriges 19.6.09) zur Erfüllung der Auflagen.
Auch diese Frist hat K. Ziltener sorglos verstreichen lassen, im Wissen dass er von Seiner Fischinger Organisation immer und immer wieder mit irgendwelchen Tricks und Erfindungen unter deren Schutz gestellt wird. Der folgende Drohbrief v. 25. Mai 09 an uns des integrierten Mitgliedes RA H. Entress reiht sich lückenlos ein.
Am 15.Juni 2009 unmittelbar nach unseren „Repliken“ v. 4.Juni und 11. Juni 2009 zum 1. Drohbrief an RA H.Entress wurde erneut eine Proforma-Mahnung der Bauverwaltung mit angesetzter 3. Frist zur Erfüllung der Auflagen bis spätestens 30. Juni 2009 an K. Ziltener zugestellt.
Perfekt koordiniert, im Besonderen, weil auch diese Frist K. Ziltener notorisch sorglos hat verstreichen lassen, im Wissen dass er von seinen Helfershelfern im Hinter- und übrigen Thurgau immer und immer wieder mit irgendwelchen Tricks unter deren Schutz gestellt wird. Die Schutzgebühren- und Geschenke wurden ja schliesslich schon längstens beglichen und auch neu in Aussicht gestellt.
Auf Grund unserer Anzeigen Brief v. 22.7.08 und E-Mail 26.7. 2008 an Herrn „Friedensrichter“ Stürm und deren Annahme zur Bearbeitung betr. „Grenzbruchmauer“ (heute Steinwurfmauer genannt) wurde darauf urplötzlich ein geänderter Gestaltungsplan am 15.Aug. 2008 an die Ost-Eigentümer am Wald zugestellt. Vermutlichst ausgelöst durch Befragung eines Mediums. Reiht sich unübersehbar. (Korresp.mit Bundesanwaltschaft anfordern)
Dies 2 Jahre nach erteilter unbekannter Baubewilligung 2006/48 im Jahre 2006 und der verkuppelten zwielichtigen Bewilligung 2006/48a im 2008 !
Kurzum wollte auch der Hr. Stürm plötzlich nicht mehr zuständig sein und wir warteten vergeblich auf die angeforderte rechtsverbindliche Begründung und Stellungsnahme. >Unser Anspruch durch herabfallende Steine, usw. die vom Rasenmähermesser schon mehrfach wegschleudert wurden nicht verletzt zu werden, wurde somit auch rechtsbeugend verweigert, um dem K. Ziltener (od. ital. Auftraggeber) Kosten zur Beseitung dieser unberechenbaren Gefahr zu ersparen + Zerstörung Messer od. evt. Antriebswelle
Amtl. Datenschutz und Abreden zur bestmöglichen Anpassung/Änderung von Auflagen z.G. von Delinquenten durch die Behörden ist hier selbsterklärend und lässt bestens Grüssen.
Die Erstellung der thurg. Steinwerfermauern (wild aufgetürmte Felssprengabfälle) anstelle von fachgerecht befestigten Stützmauern wurde vormals von Hr. U. Obrecht mit ästhetischen Gründen und als „nicht passend zur Nähe von weniger als 15m zum Waldabstand fadenscheinig (Anweisung?) begründet.
Jetzt kann jedoch alles kunterbunt beliebig innerhalb der gesamten 15m Waldabstandslinie schwarz mit oder ohne Bewilligung erbaut werden. Auch das was strikte untersagt ist wird nicht geahndet und bewiesenermassen ignoriert. Schutzgebühren auch beglichen.
Jeder Bauer der einen eigenen Wald anliegend an Seinen bewirtschafteten Grund und Boden besitzt darf kein Schopf oder dergl. näher als 25m an Seinen eigenen Wald erstellen. Waldgesetz hü und hot im Thurgi Top.
Diese plötzlichen willkürlichen Auslegungen müssten doch mal ohne Winkel- und Wendeakrobatik-advokatik klar erläutert und begründet werden. Und namentlich wer nun schwarz ohne Bewilligung resp. gegen gesetzliche Vorschriften bauen darf und wer nicht und namentlich für welche Bürger und Ausländer die Gesetze beliebig angepasst/negiert werden können und namentlich für welche Bürger nicht?
Für die Befestigung eines normalen Sattelitenspiegels mit erforderlichem Durchmesser von 90cm, der gem. Bundesgesetz jedem Bürger zusteht und dazu noch innerhalb der Baulinie (Balkon) liegt muss zuerst ein Baugesuch eingereicht werden und die Erteilung einer Bau-Bewilligung abgewartet werden, ein Hohn. Geländeveränderungen von weit über 150m3 und 3m Höhe, Pavillons, usw. können beliebig schwarz erstellt werden und werden auf Einsprache nachträglich in jedem Fall bewilligt. Zugezogene Schweizer fallen leider nicht unter das Rassen-Diskriminierungsgesetz, welches auf Kantonszugehörigkeit erweitert werden müsste.
Wir laden hiemit jeden der noch verbliebenen ehrenhaften Politiker und Bürger welcher noch einen Funken von Recht und Ordnung in seinem Gedankengut aufweist zur Besichtigung dieser katastrophalen Situation ein.
Weil unzählige unserer bisherigen Schreiben, (die nicht zur Kenntnisnahme an weitere Adressaten zugestellt wurden) nicht beantwortet oder als nicht existierend behandelt werden/wurden (zuletzt 4.06.09, 11.06.09, 12.7.09, 19.7. des Hr. Entress, Behörden, Hr. Stürm, Ziltener !), ist dies die einzige Möglichkeit solche rechtswidrigen Misstände anzuprangern, um die rechtswillkürliche Behandlung von uns nicht korruptionsfähigen Bürgern und Steuerzahlern aufzuzeigen um damit die Delinquenten dieses Syndikats zur Besinnung und Erfüllung der (nicht negierten) Gesetze, öffentl. Verträge, usw. aufzufordern.
Weil FDP, CVP und SVP in der Fischinger-Thurg.-Behördenorganisation ausnahmslos vertreten und daher informiert sind/werden, müssen wir diesen wahren, unglaublichen Sachverhalt auch noch einigen Räten/Politikern/Sachverständigen,usw. von anderen Parteien zur Stellungsnahme zukommen lassen. Die übrigen Adressaten in dieses E-Mail zu integrieren würde den Übermittlungsrahmen sprengen.
Wir haben immer noch die Hoffnung, dass organisierte Rechtsbeugung, Rechtswillkür, Rechtsumkehr mit Hilfe von Lug, Betrug und Korruption noch keine stille Zustimmung und Mehrheit im gesetzgebenden Parlament (Meineid-Genossen) gefunden hat und somit die totale Untergrabung der demokratischen Spielregeln von den Erfindern der Gesetze mittels Ihrer Einflüsse unterbunden wird.
Mit bestem Dank für jede Stellungsnahme sowie Intervention und Einflussnahme zu unseren Gunsten und wir fordern gleichzeitig die Gemeindebehörde nochmals auf im Sinne der Gerechtigkeit gegen den notorischen Betrüger, Lügner, Ignorant und Gesetzesbrecher K. Ziltener die gesetzlichen Sanktionen/Massnahmen ohne Verzug zur Wiederherstellung unserer vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche und Rechte einzuleiten.
Zu den Fragen bez. der namentlich unterschiedlichen Rechte und Pflichten von uns div. Steuerzahlern erwarten wir ebenfalls adäquate Antworten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Willy und Verena Richartz
* E-Mail an folgende Adressate gesendet:
'gemeinde@fischingen.ch'; 'bauverwaltung@fischingen.ch'; 'gemeinderatskanzlei@fischingen.ch'; 'Postmaster@bj.admin.ch'; 'i.abegglen@blackpoint.ch'; 'boehni@euu.ch'; 'up.beerli@bluewin.ch'; 'schreibwerk@bluewin.ch'; 'andreas.engeler@gmx.ch'; 'petergubser.arbon@bluewin.ch'; 'heinz.herzog@unia.ch'; 'kappeler.tg@bluewin.ch'; 'rudolfbaer@bluewin.ch'; 'bruehwiler_fust@bluewin.ch'; 'r.meyer@eschlikon.ch'; 'mariontheler@bluewin.ch'; 'regula.streckeisen@evp-thurgau.ch'; 'sonja.wiesmann@bluewin.ch'; 'peter.wildberger@bluemail.ch'; 'info@jsd-nordwestschweiz.ch'; 'info@sd-basel.ch'; 'info@neuepda.ch'; 'pdasg@gmx.ch'; 'winti@pda.ch'; 'josef.zisyadis@parl.ch'; 'yvonne.gilli@parl.ch'; 'bastien.girod@parl.ch'; 'edith.graf-litscher@parl.ch'; 'josef.lang@parl.ch'; 'daniel.vischer@bluewin.ch'; 'prechsteiner@access.ch'; 'auns@auns.ch'; 'konrad.jeker@gjkn.ch'; 'info@landmann.ch'; 'info@steiner-steiner.ch'; 'franz.riklin@unifr.ch'
Zum besseren Verständnis der Vorgänge die zu dem Offenen Brief führten:
Diverse Briefe und Mails als PDF und PNG-Dateien zum downloaden:
» Entress Brief 1/2 [25 KB]
» Entress Brief 2/2 vom 13. Juli 2009 [26 KB]
» Frist zur Bekanntgabe der Termine für die Korrektur der Pfuscharbeiten ist seit 3 Tagen überfällig [99 KB]
» Generelle Rügen, unbekannter Schäden [100 KB]
» Missachtung Bauvorschriften [132 KB]